Info und Neuerungen ab 01.01.202 - EU Drohnenverordnung
Verfasst: Mo 28. Dez 2020, 20:56
Hallo zusammen,
ab dem 01.01.2021 gilt die EU Drohnenverordnung. Das bedeutet im groben, das alle Drohnen die über 250 gr. Abfluggewicht und dazu gegeinet sind Peronsen beziehbare oder bezogene Daten zu speichern ( Kamera, etc) nur noch mit einem EU " Führerschein" und nach erfolgter Registrieung des Piloten NICHT der Drohne !!! betrieben werden dürfen.
Alles andere kostet jetzt richtig Geld bzw. beinhaltet den Tatbestand einer Straftat !!!!!!!!!!
Hierzu bitte den Link vom Luftfahrt Bundesamt
https://www.lba.de/SharedDocs/Startseit ... -2020.html durchlesen.
Was benötigt wird wird hier gut erklärt. ( Achtung kein Hinweis für die Schulung oder zum Lehrgang) ( Anmerkung : wie bereits beim deutschen Kenntnisnachwei verlangen die wahnsinns Preise, man kann aber wohl auch wieder alles online machen.)
www.airclip.de
Grundsätzliches :
Jeder Drohnenpilot muß sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Die Registrierung muß auf der Drohne / den Drohnen sichtbar angebracht werden. (ggf sogar in der Software oder in ein System zur Fernidentifizierung der Drohne eingetragen werden )
(Registrierung vorrausichtlich möglich ab dem 31.12.2020)
Alle Drohnen müssen versichert sein !
je nach Einsatzgebiet, Verwendung und Abfluggewicht gibt es unterschiedliche Anforderungen / erforderliche Nachweise
Alle Piloten die bereits Kenntnisnachweis haben können den umschreiben gilt aber nur für die Restdauer !!!!.
Für Drohnen die vor dem 01.01.2023 auf den Markt gekommen sind, gelten (als Bestandsdrohne) spezielle Übergangsregeln und Bestimmungen. Die Einstufung erfolgt dabei auf Basis ihres Abfluggewichtes und des Einsatzzwecks. Allerdings ist auch hier eine Prüfung erforderlich.
Nachtrag:
das Luftfahrtbundesamt kommt wohl nicht mit der Registrierung nach. deswegen gibt es eine Aussetzung bis zum 30.04.2021 .
https://www.lba.de/SharedDocs/Startseit ... ng_B5.html
Bis dahin reichts einen Adressaufkleber wie bisher und den Nachweis zu haben.
gilt für alle unbemannten Luftfahrzeuge
ab dem 01.01.2021 gilt die EU Drohnenverordnung. Das bedeutet im groben, das alle Drohnen die über 250 gr. Abfluggewicht und dazu gegeinet sind Peronsen beziehbare oder bezogene Daten zu speichern ( Kamera, etc) nur noch mit einem EU " Führerschein" und nach erfolgter Registrieung des Piloten NICHT der Drohne !!! betrieben werden dürfen.
Alles andere kostet jetzt richtig Geld bzw. beinhaltet den Tatbestand einer Straftat !!!!!!!!!!
Hierzu bitte den Link vom Luftfahrt Bundesamt
https://www.lba.de/SharedDocs/Startseit ... -2020.html durchlesen.
Was benötigt wird wird hier gut erklärt. ( Achtung kein Hinweis für die Schulung oder zum Lehrgang) ( Anmerkung : wie bereits beim deutschen Kenntnisnachwei verlangen die wahnsinns Preise, man kann aber wohl auch wieder alles online machen.)
www.airclip.de
Grundsätzliches :
Jeder Drohnenpilot muß sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Die Registrierung muß auf der Drohne / den Drohnen sichtbar angebracht werden. (ggf sogar in der Software oder in ein System zur Fernidentifizierung der Drohne eingetragen werden )
(Registrierung vorrausichtlich möglich ab dem 31.12.2020)
Alle Drohnen müssen versichert sein !
je nach Einsatzgebiet, Verwendung und Abfluggewicht gibt es unterschiedliche Anforderungen / erforderliche Nachweise
Alle Piloten die bereits Kenntnisnachweis haben können den umschreiben gilt aber nur für die Restdauer !!!!.
Für Drohnen die vor dem 01.01.2023 auf den Markt gekommen sind, gelten (als Bestandsdrohne) spezielle Übergangsregeln und Bestimmungen. Die Einstufung erfolgt dabei auf Basis ihres Abfluggewichtes und des Einsatzzwecks. Allerdings ist auch hier eine Prüfung erforderlich.
Nachtrag:
das Luftfahrtbundesamt kommt wohl nicht mit der Registrierung nach. deswegen gibt es eine Aussetzung bis zum 30.04.2021 .
https://www.lba.de/SharedDocs/Startseit ... ng_B5.html
Bis dahin reichts einen Adressaufkleber wie bisher und den Nachweis zu haben.
gilt für alle unbemannten Luftfahrzeuge